Textilkennzeichnungspflicht: Was muss auf dein Label?
Du nähst und verkaufst eigene Kleidung? Dann bist du rechtlich Herstellerin und musst deine Produkte korrekt kennzeichnen. Dieser Artikel erklärt, was wirklich Pflicht ist, was freiwillig ist, und worauf du seit Dezember 2024 zusätzlich achten musst.
Was ist die Textilkennzeichnungspflicht?
Die Grundlage ist die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011. Sie gilt einheitlich in allen EU-Staaten und schreibt vor, welche Angaben auf Textiletiketten stehen müssen. Ergänzt wird sie seit Dezember 2024 durch die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988), die zusätzliche Herstellerpflichten einführt.
Verstöße sind keine Kleinigkeit. Fehlende Textilkennzeichnung kann als Ordnungswidrigkeit nach § 12 TextilKennzG mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden. Verstöße gegen die GPSR können seit Inkrafttreten des novellierten Produktsicherheitsgesetzes am 19. Februar 2026 ebenfalls mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro belegt werden. In Ausnahmefällen, etwa wenn Hersteller bei nachweislich gefährlichen Produkten keine Korrekturmaßnahmen ergreifen, sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich. Hinzu kommen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.
Was muss auf das Etikett? Die echten Pflichtangaben
1. Faserzusammensetzung (Pflicht)
Das ist die Kernpflicht der Verordnung. Alle enthaltenen Fasern müssen mit ihrem prozentualen Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge angegeben werden.
Wichtig: Es dürfen nur die offiziellen Fasernamen aus Anhang I der Verordnung verwendet werden. Also „Polyester", nicht „Lycra". Und „Baumwolle", nicht „Cotton".
Beispiele:
- „100 % Baumwolle"
- „70 % Polyester, 30 % Baumwolle"
Es gilt eine Herstellungstoleranz von 3 % zwischen der Etikettangabe und dem tatsächlichen Analyseergebnis (Art. 20 Abs. 3 der Verordnung).
2. Nichttextile Teile tierischen Ursprungs (Pflicht)
Enthält dein Produkt Leder, Daunen, Federn, Horn, Knochen oder Perlmutt, auch nur in kleinsten Mengen wie einem Lederknopf, muss das Etikett den Hinweis tragen:
„Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs"
3. Angabe in deutscher Sprache (Pflicht)
Für den deutschen Markt muss die Faserzusammensetzung auf Deutsch angegeben sein. Das schreibt das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz (§ 4 TextilKennzG) vor.
4. Herstellername, Adresse und Kontakt (Pflicht seit Dezember 2024)
Die GPSR verpflichtet seit dem 13. Dezember 2024 alle Hersteller, folgende Angaben auf dem Produkt oder der Verpackung anzubringen:
- Name (oder Handelsname bzw. Marke)
- Vollständige Postanschrift
- Elektronische Adresse (E-Mail-Adresse oder URL zu einem Kontaktformular)
Als Kleinunternehmerin, die selbstgenähte Kleidung verkauft, bist du rechtlich Herstellerin. Das bedeutet: Dein Name, deine Adresse und eine elektronische Kontaktmöglichkeit gehören aufs Etikett oder die Verpackung.
Beispiel: „Hergestellt von: Maria Müster, Musterstraße 5, 10115 Berlin, info@mariamusterdomain.de"
5. Produkt-ID oder Chargenbezeichnung (Pflicht seit Dezember 2024)
Art. 9 GPSR schreibt vor, dass jedes Produkt eine Typenbezeichnung, Chargennummer oder ein anderes Identifikationsmerkmal tragen muss. Das dient der Rückverfolgbarkeit, etwa im Fall eines Produktrückrufs.
Es gibt keine Vorgabe zum Format. Ein einfaches, konsistentes System reicht aus, zum Beispiel „Modell: Sommerkleid-BW-2025" oder „Charge: CH-2025-04". Eine individuelle Seriennummer für jedes einzelne Stück ist nicht notwendig.
6. Beschwerdekanal für Kunden (Pflicht seit Dezember 2024)
Laut Art. 9 GPSR musst du einen öffentlich zugänglichen Kanal bereitstellen, über den Kunden Sicherheitsprobleme oder Beschwerden melden können. Das kann deine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular auf deiner Website sein.
Was ist freiwillig?
Pflegehinweise: freiwillig
In Deutschland und der gesamten EU gibt es keine gesetzliche Pflicht, Pflegehinweise oder Wäschesymbole auf Textilien anzugeben. Die IHK München formuliert es klar: Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung von Textilerzeugnissen mit Pflegehinweisen besteht in Deutschland nicht.
Die bekannten Pflegesymbole (Waschtrommel, Bügeleisen etc.) sind von GINETEX markenrechtlich geschützt und basieren auf der freiwilligen Norm EN ISO 3758. Wer sie verwenden möchte, benötigt eine GINETEX-Lizenz.
Trotzdem sind Pflegehinweise aus praktischer Sicht sinnvoll. Sie reduzieren Reklamationen und schaffen Vertrauen. Wenn du sie angibst, müssen sie korrekt sein.
Wir drucken Pflegesymbole auf Wunsch auf dein Label. Die Lizenzfrage musst du vorher selbst klären. Mehr dazu findest du in unserem Artikel zu Pflegesymbolen auf Textillabels.
Größenangaben: freiwillig
Auch Größenangaben sind in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn du eine Größe angibst, muss sie stimmen. Eine falsche Angabe kann als Irreführung gewertet werden.
Herkunftsbezeichnung: freiwillig
Ein „Made in Germany" oder „Handmade in Berlin" ist keine Pflicht. Wenn du es angibst, muss es der Wahrheit entsprechen.
Ausnahme für Maßschneiderei?
Die Verordnung nimmt „maßgeschneiderte Textilerzeugnisse von selbstständigen Schneidern" grundsätzlich aus. Diese Ausnahme gilt aber nur für individuell im Kundenauftrag angefertigte Einzelstücke. Wer Kleidung auf Vorrat näht und frei zum Verkauf anbietet, zum Beispiel auf Etsy oder auf Märkten, fällt voll unter die Kennzeichnungspflicht.
Gilt das auch für Kleinunternehmerinnen?
Ja, ohne Ausnahme. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt klar, dass die GPSR-Pflichten alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe treffen. Es gibt keine Ausnahmeregelung für Kleinbetriebe oder Einzelpersonen.
Übersicht: Pflicht oder freiwillig?
| Angabe | Status |
|---|---|
| Faserzusammensetzung (offizielle Fasernamen, % Gewicht) | Pflicht |
| Angabe in deutscher Sprache | Pflicht |
| Hinweis auf nichttextile Teile tierischen Ursprungs | Pflicht |
| Herstellername, Adresse, elektronische Adresse | Pflicht (seit 13.12.2024) |
| Produkt-ID / Chargenbezeichnung | Pflicht (seit 13.12.2024) |
| Beschwerdekanal für Kunden | Pflicht (seit 13.12.2024) |
| Pflegehinweise / Waschsymbole | Freiwillig |
| Größenangabe | Freiwillig |
| Herkunftsbezeichnung | Freiwillig |
Labels, die alle Pflichtangaben tragen
Viele unserer Kundinnen nutzen unsere Universal-Labels: Wir drucken deinen Markennamen und deine Kontaktangaben darauf. Faserzusammensetzung, Größe und Pflegehinweise kannst du per Hand eintragen. Das ist praktisch, wenn du verschiedene Materialien verarbeitest.
Wer ein vollständig bedrucktes Label möchte, wählt ein individuelles Satinlabel mit Logo. Alle Pflichtangaben werden nach deinen Vorgaben gedruckt, produziert in Berlin.
Zu den Universal-Labels | Zu den Satinlabels mit Logo
Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick über die gesetzliche Lage, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Gesetze können sich ändern. Im Zweifel wende dich an deine zuständige IHK oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Handels- und Wettbewerbsrecht.
Quellen und weiterführende Links
Gesetzliche Grundlagen
- EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2011/1007/oj/deu
- EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) 2023/988: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R0988
- Deutsches Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG): https://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg/
Offizielle Merkblätter und Behörden
- IHK München, Merkblatt Textilkennzeichnung: https://www.ihk-muenchen.de/ihk/Medien/Merkblatt-Textilkennzeichnung_2022.pdf
- IHK Aschaffenburg, Textilkennzeichnungsverordnung: https://www.ihk.de/aschaffenburg/innovation/innovation/produktsicherheit-und-produktkennzeichnung/textilkennzeichnungsverordnung-2514210
- IHK Osnabrück, EU-einheitliche Kennzeichnung von Textilfasern: https://www.ihk.de/osnabrueck/recht-und-fair-play/handel-und-gewerbe/gewerberecht/eu-textilkennzeichnungsverordnung-1086266
- IHK Stuttgart, FAQ zur GPSR: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/innovation/innovation-technologie/ce-kennzeichnung/faq-zur-allgemeinen-produktsicherheitsverordnung-gpsr--6286060
- Europäische Kommission, FAQ zur Verordnung 1007/2011: https://single-market-economy.ec.europa.eu/sectors/textiles-ecosystem/regulation-eu-10072011_en
- ZDH zur GPSR: https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-europapolitik/eu-binnenmarkt/produktsicherheitsverordnung-gpsr-folgen-fuer-betriebe/
Weiterführende Informationen
- IT-Recht Kanzlei, Textilkennzeichnung 2026: https://www.it-recht-kanzlei.de/textilkennzeichnungsverordnung.html
- GINETEX Deutschland, Pflegekennzeichnung: https://ginetex.de/pflegekennzeichnung/
- Händlerbund, Textilkennzeichnungsgesetz: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/branchen/4054-das-textilkennzeichnungsgesetz
Auf foxcuts.de
- Pflegesymbole auf Textillabels: https://foxcuts.de/blogs/tipps-wissen/pflegesymbole-auf-textillabels-wichtiges-wissen-fur-gewerbetreibende
- Universal-Labels zum Beschriften: https://foxcuts.de/collections/universallabels
- Satinlabels mit Logo: https://foxcuts.de/collections/textiletiketten